Das israelische Krankenversicherungssystem
Alle Einwohner Israels sind gemäß nationalem Krankenversicherungsgesetz versichert. Zahlungen erfolgen monatlich an das Nationale Versicherungsinstitut (Bituach Leumi). Neueinwanderer werden bis zu einem Jahr krankenversichert, falls sie arbeitslos sind.
Diese Krankenversicherung erlaubt jedem Bürger - ungeachtet seines Alters oder Gesundheitszustands - sich eine der vier Krankenkassen auszusuchen: Klalit, Le’umit, Maccabi oder Me’uchedet.
Jede dieser Krankenkassen bietet dieselben gesetzlich vorgeschriebenen Grundleistungen an; jedoch hängt die Verfügbarkeit dieser Leistungen vom jeweiligen Standort der spezifischen Klinik ab. Da nicht alle Leistungen, die man möglicherweise benötigt in den Grundleistungen enthalten sind, ist es möglich eine Zusatzversicherung (Bituach Mashlim) gegen eine geringe Gebühr von der Krankenkasse zu erwerben.
Liste der Krankenkassen:
Wie wechselt man die Krankenkasse (Kupat Cholim) ?
Man kann jederzeit zu einer anderen Kupat Cholim wechseln, solange man für mindestens sechs Monate bei der alten Krankenkasse angemeldet war.
Der Wechsel zur neuen Krankenkasse tritt nicht sofort nach Antragstellung in Kraft. Während der Wartezeit ist man weiterhin bei der alten Kasse versichert.
Für den Wechsel sind folgende Schritte durchzuführen:
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man nimmt seine Teudat Sehut auf das Postamt, füllt das passende Formular aus und bezahlt die Gebühr
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man übergibt dieses Formular dem Büro der neuen Krankenkasse und erhält dort seine neue Mitgliedskarte nachdem man ein Antragsformular ausgefüllt hat
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man bittet die neue Krankenkasse, alle persönlichen medizinischen Informationen bei der alten Kasse zu beantragen
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Letzte Aktualisierung ( Sunday, 19. August 2007 )
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