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Sozialversicherung in Israel und im Ausland - Gewusst wie! Drucken E-Mail
Geschrieben von Vera H.   
Thursday, 6. March 2008
Ein Bericht mit wichtigen Infos zur Sozialversicherung von Dorit Beck-Mahala.
Mein Name ist Dorit und ich bin 1962 in Deutschland geboren.

Seit Januar 2001 arbeite ich in der Auslandsabteilung der Bituach Leumi in Jeruschalajm, die israelische Nationalversicherungsanstalt. Gerne moechte ich ein wenig über meine Arbeit erzaehlen, da ich meine, dies wird viele der Olim aus Deutschland und anderen Ländern betreffen.

Israel hat bisher mit folgenden 15 Ländern ein Abkommen im Rahmen der Sozialversicherung abgeschlossen:Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Niederlande, Dänemark, Finnland, Schweden, United Kingdom, Frankreich, Italien (eingeschränktes Abkommen), Tschechische Republik, Polen (eingeschränktes Abkommen), Kanada (eingeschränktes Abkommen), Uruguay. Immer wieder kommen neue Länder dazu.

Folgende Versicherungszweige werden in den Abkommen behandelt: Altersrente, Hinterbliebenenrente, Invalidenrente, Arbeitsunfälle, Mutterschaft, Kindergeld, Arbeitslosigkeit. Jedes Land hat jedoch andere Abkommensbedingungen.

Ein Sozialversicherungsabkommen sichert die sozialen Rechte von Staatsbürgern, die vorübergehend oder dauernd von einem Land in ein anderes umziehen. Zum Beispiel: Verhinderung von Doppelbezahlung der Versicherungsbeitragsgebühren, Erhalt von Renten, Regelung von Versicherungszeiten, usw. Gemäß dem israelischen Sozialversicherungsgesetz ist jeder Israeli ab dem 18. Lebensjahr verpflichtet, monatliche Sozialversicherungsgebühren (einschließlich Beitrag zur Krankenkasse) zu entrichten, unabhängig ob er arbeitet oder nicht.

Beispiele:

1. Will ein Israeli vorübergehend oder dauerhaft in einem der oben genannten Länder wohnen und arbeiten, müsste er theoretisch die israelischen Versicherungsbeiträge weiterbezahlen und zusätzlich würde der ausländische Arbeitgeber ihm ebenfalls Versicherungsgebühren vom Gehalt abziehen. Um dieser Doppelbezahlung vorzubeugen, sollte sich dieser Israeli bei uns in der Auslandsabteilung melden, um eine Regelung zu treffen, damit er nur in einem Land Beitragsgebühren abführt und im anderen Land eine Befreiung erhält.

Auch umgekehrt: Will ein Ausländer, z.B. ein Deutscher vorübergehend oder dauerhaft in Israel wohnen und arbeiten, wird die Bezahlung nur an einen Arbeitgeber in einem der Vertragsländer durch uns geregelt.

2. Kommt ein Israeli ins Rentenalter, wird er einen Antrag auf Altersrente in Israel stellen. Um einen Anspruch auf Altersrente zu erfüllen, muss er mindestens 144 Versicherungsmonate nachweisen. Hat er diese nicht, können Versicherungsmonate aus den oben genannten Ländern mitgerechnet werden, um anspruchsberechtigt zu sein. Hat der Israeli die Anspruchsbedingungen für eine Altersrente allein aus den israelischen Versicherungszeiten erfüllt, wird er entsprechend den eingezahlten Jahren eine Altersrente erhalten. Hat er ebenfalls für die Zeiten im Ausland einen Anspruch auf Rente, kann er diese zusätzlich zu seiner israelischen Rente erhalten.

Beispiel: Hat ein Israeli 10 Jahre inDeutschland gearbeitet und nachher noch 10 Jahre in Israel, kann er im Rentenalter eine Rente aus Deutschland und eine Rente aus Israel erhalten (auf ein deutsches oder auf ein israelisches Konto). Unser Arbeitsbereich ist sehr sehr umfangreich und vielseitig. Ich möchte Euch auch gar nicht länger damit langweilen.

Wir haben eine Informationsbroschüre in hebräisch und englisch, die angefordert werden kann. Aber jeder der meint, er hätte dazu Fragen, kann sich gerne an uns wenden. Unser Büro liegt neben der Tachana Merkasit und neben Bezeq:

Nationalversicherungsanstalt (Bituach Leumi)
Auslandsabteilung, 7. Stock
Rechov HaZwi 11
Jerusalem – Romema

Postanschrift:
National Insurance Institute
Division of International Affairs
Weizmann Ave. 13
Jerusalem 91909

Telefonnummern:
Dorit Beck-Mahala, Sachbearbeiterin,
Tel. 02-6709910
(Bürozeiten ca. 9.00 bis 16.00 Uhr,
evtl. Nachricht auf Anrufbeantworter
hinterlassen, ich rufe immer zurück).

Meine Emailadresse:
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Chana Cohen (spricht kein deutsch),
Sekretärin, Tel. 02-6463194

Fax der Auslandsabteilung 02-6512683


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Letzte Aktualisierung ( Thursday, 6. March 2008 )
 
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