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Ein Bericht mit wichtigen Infos zur Sozialversicherung von Dorit Beck-Mahala.
Mein Name ist Dorit und ich bin 1962 in
Deutschland geboren.
Seit Januar 2001 arbeite ich in der Auslandsabteilung der Bituach Leumi in Jeruschalajm, die israelische
Nationalversicherungsanstalt. Gerne moechte ich ein wenig über meine Arbeit
erzaehlen, da ich meine, dies wird viele der Olim aus Deutschland und anderen Ländern
betreffen.
Israel hat bisher mit folgenden 15 Ländern ein
Abkommen im Rahmen der Sozialversicherung abgeschlossen:Deutschland,
Österreich, Schweiz, Belgien, Niederlande, Dänemark, Finnland, Schweden,
United Kingdom, Frankreich, Italien (eingeschränktes Abkommen), Tschechische
Republik, Polen (eingeschränktes Abkommen), Kanada (eingeschränktes Abkommen),
Uruguay. Immer wieder kommen neue Länder dazu.
Folgende Versicherungszweige werden in den
Abkommen behandelt: Altersrente, Hinterbliebenenrente, Invalidenrente, Arbeitsunfälle,
Mutterschaft, Kindergeld, Arbeitslosigkeit. Jedes Land hat jedoch andere
Abkommensbedingungen.
Ein Sozialversicherungsabkommen sichert die
sozialen Rechte von Staatsbürgern, die vorübergehend oder dauernd von einem Land
in ein anderes umziehen. Zum Beispiel: Verhinderung von Doppelbezahlung
der Versicherungsbeitragsgebühren, Erhalt von Renten, Regelung von
Versicherungszeiten, usw. Gemäß dem israelischen Sozialversicherungsgesetz ist
jeder Israeli ab dem 18. Lebensjahr verpflichtet, monatliche
Sozialversicherungsgebühren (einschließlich Beitrag zur Krankenkasse) zu
entrichten, unabhängig ob er arbeitet oder nicht.
Beispiele:
1. Will ein Israeli vorübergehend oder dauerhaft
in einem der oben genannten Länder wohnen und arbeiten, müsste er theoretisch
die israelischen Versicherungsbeiträge weiterbezahlen und zusätzlich würde der ausländische Arbeitgeber ihm
ebenfalls Versicherungsgebühren vom Gehalt abziehen. Um dieser Doppelbezahlung
vorzubeugen, sollte sich dieser Israeli bei uns in der Auslandsabteilung melden, um eine Regelung zu treffen, damit er
nur in einem Land Beitragsgebühren abführt und im anderen Land eine Befreiung
erhält.
Auch umgekehrt: Will ein Ausländer, z.B. ein
Deutscher vorübergehend oder dauerhaft in Israel wohnen und arbeiten, wird die
Bezahlung nur an einen Arbeitgeber in einem der Vertragsländer durch uns geregelt.
2. Kommt ein Israeli ins Rentenalter, wird er
einen Antrag auf Altersrente in Israel stellen. Um einen Anspruch auf
Altersrente zu erfüllen, muss er mindestens 144 Versicherungsmonate nachweisen. Hat er diese nicht, können
Versicherungsmonate aus den oben genannten Ländern mitgerechnet werden, um
anspruchsberechtigt zu sein. Hat der Israeli die Anspruchsbedingungen für
eine Altersrente allein aus den israelischen Versicherungszeiten erfüllt, wird
er entsprechend den eingezahlten Jahren eine Altersrente erhalten. Hat er ebenfalls für die Zeiten im Ausland einen
Anspruch auf Rente, kann er diese zusätzlich zu seiner israelischen Rente
erhalten.
Beispiel: Hat ein Israeli 10 Jahre inDeutschland
gearbeitet und nachher noch 10 Jahre in Israel, kann er im Rentenalter eine
Rente aus Deutschland und eine Rente aus Israel erhalten (auf ein deutsches oder auf ein israelisches Konto). Unser
Arbeitsbereich ist sehr sehr umfangreich und vielseitig. Ich möchte Euch auch gar
nicht länger damit langweilen.
Wir haben eine Informationsbroschüre in
hebräisch und englisch, die angefordert werden kann. Aber jeder der meint, er
hätte dazu Fragen, kann sich gerne an uns wenden. Unser Büro liegt neben der Tachana
Merkasit und neben Bezeq:
Nationalversicherungsanstalt (Bituach Leumi)
Auslandsabteilung, 7. Stock
Rechov HaZwi 11
Jerusalem – Romema
Postanschrift:
National Insurance Institute
Division of International Affairs
Weizmann Ave. 13
Jerusalem 91909
Telefonnummern:
Dorit Beck-Mahala, Sachbearbeiterin,
Tel. 02-6709910
(Bürozeiten ca. 9.00 bis 16.00 Uhr,
evtl. Nachricht auf Anrufbeantworter
hinterlassen, ich rufe immer zurück).
Meine Emailadresse:
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Chana Cohen (spricht kein deutsch),
Sekretärin, Tel. 02-6463194
Fax der Auslandsabteilung 02-6512683
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