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Gesetzesaenderung bezueglich der deutschen Staatsbuergerschaft Drucken E-Mail
Geschrieben von Ofer   
Wednesday, 7. November 2007

Die Gesetzesänderung, mit der eine sogenannte Ersitzungsregelung eingeführt wurde, kann für deutsche Olim Chadashim relevant sein.

Deutsche Olim Chadashim die in dieser Sache gerne beraten werden moechten, koennen sich an die Staatsangehoerigkeitsabteilung der deutschen Botschaft in Tel Aviv wenden: (03) 6931 340 oder (03) 6931 323. Webseite: http://www.tel-aviv.diplo.de/.

Es folgt der offizielle Text, wie er auf der Webseite der Botschaft steht:


Zum 28.08.2007 sind Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft getreten. Kern der Neuregelung ist die Einführung einer „Ersitzungsregelung". Wer von deutschen Behörden 12 Jahre lang ohne eigenes Verschulden staatsangehörigkeitsrechtlich als Deutsche/r behandelt wurde, kann Vertrauensschutz geltend machen.  Das bedeutet: Personen, denen über den vorgenannten Zeitraum hinweg lückenlos deutsche Personaldokumente oder Staatsangehörigkeitsausweise ausgestellt wurden, erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch Ersitzung. Für Rückfragen steht die Botschaft gerne zur Verfügung.

Der neu eingeführte § 3 (2) Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) lautet wie folgt:

Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.

 

 


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Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 7. November 2007 )
 
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