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Personen mit Te’udat Sehut Nummer

Die Frage nach dem rechtlichen Status ist von grosser Bedeutung nach deiner Ankunft in Israel - und in vielen Faellen sogar bereits davor.
In einigen Faellen hat die betreffende Person ueberhaupt keine Wahl, was den Status anbelangt, insbesondere wenn Vater oder Mutter (oder beide) bereits israelische Staatsbuerger sind. Es ist von grosser Bedeutung, sich dieser Einschraenkungen bewusst zu sein, damit spaetere Aliyah-Verguenstigungen nicht verloren gehen.

Wir empfehlen dringend, den eigenen Status mit dem Innenministerium oder dem Einwanderungsministerium zu klaeren.
Sobald eine Te’udat Sehut Nummer angelegt wurde, ist man im Datensystem der israelischen Behoerden gespeichert, was spaeter zu Missverstaendnissen fuehren kann.

Minderjaehriger Rueckkehrer (Katin Choser)

Kinder und Jugendliche, die in Israel aufgewachsen sind, dann aber vor ihrem 14. Lebensjahr mit den Eltern das Land verlassen haben fallen in die Kategorie Katin Choser (Minderjaehriger Rueckkehrer, oder Returning Minor). Voraussetzung: Die betreffende Person hat mit ihren Eltern fuer mindestens vier Jahre im Ausland gelebt und kommt nach Israel erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres zurueck .

Ein Katin Choser erhaelt nahezu die gleichen Rechte und Verguenstigungen wie ein regulaerer Einwanderer. Sie werden ihm jedoch nur dann gewaehrt, wenn die betreffende Person nachweisen kann, dass sie alle Bedingungen des Einwanderungsministeriums (Misrad Ha‘klita) erfuellt. Waehrend der Zeit im Ausland sind Besuche in Israel gestattet, wenn sie eine Dauer von 120 Tagen in einem Zeitraum von 12 Monaten nicht ueberschreiten. Der 12-Monatszeitraum wird vom Einwanderungsministerium und der zustaendigen Finanzbehoerde jedoch unterschiedlich ausgelegt. Verbindliche Auskunft kann das Innenministerium geben.

 

Im Ausland geborener Israeli (Esrach Oleh)

Ein Esrach Oleh oder Esrach Jelid Chul ist eine Person, die zwar noch nie im Lande gelebt hat, trotzdem aber im Besitz der israelischen Staatsbuergerschaft ist, weil ein oder beide Elternteile israelische Staatsbuerger sind.
Obwohl der Esrach Oleh bereits israelischer Buerger ist, koennen ihm bestimmte Privilegien und Verguenstigungen gewaehrt werden, wenn er die dafuer notwendigen Voraussetzungen erfuellt, die das Einwanderungsministerium und das Finanzministerium aufstellen. Beispielweise ist die Aufenthaltsdauer in Israel auf 120 Tage pro Jahr beschraenkt. Genaue Auskuenfte erteilt die Sochnut oder das Innenministerium.

Personen ohne Te’udat Sehut Nummer

Personen, denen noch nie eine Te’udat Sehut Nummer zugeteilt wurde, haben in der Regel die Wahl zwischen einer

  • befristeten Aufenthaltsgenehmigung
  • Touristenvisum
  • Studentenvisum
  • Aliyah

A1 Visum – Befristete Aufenthaltsgenehmigung (Toshav Ara'i - Temporary Resident)

Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (Toschav Ara’i, Alef Echad, Oleh Bekoach) kann derjenige beantragen, der sich zunaechst nur probeweise in Israel niederlassen will. Die Genehmigung wird in der Regel fuer die Dauer von drei Jahren ausgestellt und setzt voraus, dass der Antragsteller Buerger eines anderen Landes ist und fuer die gesamte Zeitdauer einen gueltigen Reisepass jenes Landes besitzt.


Die befristete Aufenthaltsgenehmigung wird grundsaetzlich nicht an Personen vergeben, deren Ehepartner/in als Oleh bzw. Olah einwandert oder sich als Tourist/in im Lande aufhaelt.

Personen mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung duerfen arbeiten und koennen sich krankenversichern. Sie erhalten eine I.D.-Nummer und einen orangefarbenen Personalausweis (Te’udat Sehut).

Personen mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung sind nicht Buerger des Staates Israel. Sie tragen keinen israelischen Pass und koennen weder waehlen noch gewaehlt werden. Dennoch haben sie viele Rechte, die ein Oleh Chadasch hat (siehe Liste der Verguenstigungen).


Personen mit einem A1-Visum werden nicht zum Militaerdienst herangezogen. Falls jedoch die Aufenthaltsgenehmigung ablaeuft und die Person sich noch laenger als sechs Monate im Lande aufhaelt, kann sie sehr wohl zum Militaerdienst eingezogen werden.


Das Ausstellen eine A1-Visums kann durchaus eine Weile dauern – und dementsprechend verzoegern sich andere Dinge, wie etwa das Registrieren bei einer der Krankenkassen oder die Inanspruchnahme von Zollprivilegien. Dies sollte unbedingt bei der Planung der ersten Schritte im Lande beruecksichtigt werden.

B1 - Arbeitsvisum (Working Tourist)

Ein B1-Visum ermoeglicht einem Nicht-Israeli, fuer bestimmte Zeit in Israel zu arbeiten. Es wird gewoehnlich fuer einen Gueltigkeitszeitraum von sechs Monaten ausgegeben und kann einmal verlaengert werden.

Voraussetzung fuer die Beantragung eines B1-Visums ist ein potenzieller Arbeitgeber. Der Antragsteller muss sich als erstes um einen Brief des Arbeitsgebers bemuehen, der eine moegliche Einstellung zusichert.

Der Inhaber eines solchen Visums darf nur fuer den Arbeitgeber taetig werden, der ausdruecklich in seinem Visum genannt ist. Auskuenfte erteilt die Konsularstelle der israelischen Botschaft oder die Sochnut.

A2 - Studentenvisum

Universitaets- und Jeschiwa-Studenten fallen in die Kategorie A2 Student Visa. Auskuenfte erteilt die Konsularstelle der israelischen Botschaft oder die Sochnut.

Doppelte Staatsbuergerschaft

Deutschland

Vor der Aliya sollte man bedenken, dass man die deutsche Staatsbuergerschaft moeglicherweise verlieren kann, wenn man eine andere annimmt, ohne das vorher den deutschen Behoerden zu melden. In der Regel wird die doppelte Staatsbuergerschaft genehmigt, wenn ein Antrag zur Beibehaltung der deutschen Staatsbuergerschaft eingereicht wird. Voraussetzung hierfuer sind unter anderem bestehende Verbindungen zu Deutschland.

Ausserdem wird eine Bescheinigung der israelischen Behoerden verlangt, dass die israelische Staatsangehoerigkeit bisher nicht erworben wurde (Certificate of Non-Acquisition of Israeli Citizenship, erhaeltlich beim Misrad Hapnim).

Weitere Informationen erteilt die deutsche Botschaft.
Letzte Aktualisierung ( Friday, 19. October 2007 )
 

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